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Wenn wir Ihnen im Rahmen einer Produktreklamation eine Kulanzentschädigung anbieten (z.B. in Form eines Einkaufsguthabens), soll dies Ihre Rechte in keiner Weise einschränken. Vielmehr bietet es eine schnellere und flexiblere Möglichkeit, Ihre Angelegenheit zu klären.

Anstatt Sie zur Rücksendung des Produkts zur Überprüfung und Begutachtung aufzufordern, bieten wir Ihnen in manchen Fällen eine Entschädigung an, während Sie den Artikel behalten können. Sollten Sie eine Begutachtung des Produkts für eine Reparatur, einen Ersatz oder eine teilweise/vollständige Rückerstattung bevorzugen, steht es Ihnen selbstverständlich jederzeit frei, das Kulanzangebot abzulehnen und Ihre gesetzlichen Rechte aus dem Kaufvertrag geltend zu machen.

Sobald eine Entschädigung akzeptiert wurde, gilt der Fall als abgeschlossen. Die Entschädigung kann später nicht in Bargeld umgewandelt werden, da sie als außergewöhnliche Kulanzlösung ohne Produktretoure gewährt wird. Es kann auch kein neuer Anspruch für denselben Mangel geltend gemacht werden, es sei denn, ein neues und unabhängiges Problem tritt auf.

Bitte beachten Sie, dass eine vollständige Rückerstattung nicht immer möglich ist, insbesondere wenn das Produkt über einen längeren Zeitraum genutzt wurde oder normale Abnutzungserscheinungen aufweist. Zum Beispiel kann ein Paar Laufschuhe, das bereits seit einiger Zeit in Gebrauch ist, unter Umständen nur für eine Teilerstattung in Frage kommen, abhängig vom Zustand des Produkts und der Art der Reklamation.

Unsere Kulanzangebote sollen eine schnelle und praktische Lösung ermöglichen, sind jedoch nicht als rechtliche Bestätigung zu verstehen, dass das Produkt im Sinne des Konsumentenrechts mangelhaft ist. Mit Annahme der Kulanzentschädigung steht es Ihnen frei, das Produkt entweder verantwortungsvoll zu entsorgen oder es unverändert weiter zu nutzen, auch mit der gemeldeten Einschränkung oder dem gemeldeten Mangel.