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Wenn wir Ihnen im Rahmen einer Produktreklamation eine Kulanzleistung als interne Regelung anbieten (z.B. in Form eines Shop-Guthabens), soll dies Ihre Rechte nicht einschränken. Vielmehr ermöglicht es eine schnellere und flexiblere Klärung Ihres Anliegens.

Anstatt Sie zu bitten, das Produkt zur Überprüfung und Begutachtung zurückzusenden, bieten wir Ihnen in bestimmten Fällen möglicherweise eine Entschädigung an, wobei Sie den Artikel behalten können. Wenn Sie es vorziehen, das Produkt zur Reparatur, zum Austausch oder für eine teilweise/vollständige Rückerstattung begutachten zu lassen, steht es Ihnen jederzeit frei, das Kulanzangebot abzulehnen und Ihre gesetzlichen Rechte wahrzunehmen.

Sobald eine Entschädigung akzeptiert wurde, ist der Fall abgeschlossen. Die Entschädigung kann später nicht in Bargeld umgewandelt werden, da sie als außerordentliche Kulanzleistung ohne Produktrücksendung gewährt wird. Sie können auch keine neue Reklamation für denselben Mangel geltend machen, es sei denn, ein neues und nicht damit zusammenhängendes Problem tritt auf.

Bitte beachten Sie, dass eine volle Rückerstattung nicht immer möglich ist, insbesondere wenn das Produkt längere Zeit in Gebrauch war oder normale Gebrauchsspuren aufweist. Zum Beispiel hat ein Paar Laufschuhe, das eine Weile in Gebrauch war, möglicherweise nur Anspruch auf eine Teilerstattung, je nach Zustand des Produkts und der Art der Reklamation.

Unsere Kulanzlösungen sollen eine schnelle und praktische Lösung ermöglichen, dürfen jedoch nicht als rechtliche Bestätigung ausgelegt werden, dass das Produkt gemäß Verbraucherrecht mangelhaft ist. Mit Annahme der Entschädigung steht es Ihnen frei, das Produkt entweder verantwortungsvoll zu entsorgen oder es unverändert weiterzuverwenden, auch mit der gemeldeten Einschränkung oder dem gemeldeten Mangel.